Bis zu 80% Förderung für meine Leistungen

Als selbstständiger Berater für Webstrategie, Online-Marketing und digitale Sichtbarkeit bin ich im Beraterportal des BAFA für das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ registriert und freigeschaltet. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das: Eine Beratung durch mich kann – je nach Sitz deines Unternehmens – mit 50 % oder 80 % der Netto-Beratungskosten bezuschusst werden. Über den Antrag entscheidet allein das BAFA; einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Was bedeutet die BAFA-Förderung konkret?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Zuschüssen zu den Kosten externer Unternehmensberatungen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Beratungsunternehmen im BAFA-Beraterportal freigeschaltet ist – das ist bei mir der Fall.

Welche Fördersätze gelten?

Region der BetriebsstätteFördersatzMax. Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig) sowie Region Lüneburg und Region Trier80 %2.800 €
Alte Bundesländer (inkl. Bayern), Berlin und Region Leipzig50 %1.750 €
Bemessungsgrundlage: max. 3.500 € Netto-Beratungskosten je Beratung. Stand: . Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuelle Förderrichtlinie und die Angaben des BAFA.

So läuft das Verfahren ab

  • Antragsteller und Zuschussempfänger ist dein Unternehmen, nicht ich. Der Antrag wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt; eine der eingeschalteten Leitstellen (z. B. DIHK) prüft ihn vor.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt sein. Erst nach dem Informationsschreiben des BAFA darf die Beratung starten und der Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl (z. B. IHK oder HWK) führen.
  • Pro Unternehmen sind maximal zwei geförderte Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Laufzeit der Richtlinie möglich. Die Richtlinie läuft derzeit bis zum 31. Dezember 2026.
  • Gerne unterstütze ich dich bei der Vorbereitung deines Antrags. Die Entscheidung über Bewilligung und Auszahlung trifft ausschließlich das BAFA.

Welche Leistungen kommen für eine Förderung in Betracht?

Gefördert werden ausschließlich konzeptionelle Einzelberatungen mit Analyse und Handlungsempfehlungen – keine Seminare, Workshops, Schulungen und keine Umsetzungsleistungen. In diesen Bereichen berate ich:

  • Webstrategie und Konzeption: Zielgruppen, Nutzerführung, Conversion-Logik
  • SEO-Analyse und Strategie zur Suchmaschinensichtbarkeit
  • Online-Marketing-Strategie und Prozessoptimierung
  • Positionierung und digitale Sichtbarkeit
  • Kommunikations- und Storytelling-Konzepte

Wichtig zur Abgrenzung: Die spätere Umsetzung – also Webdesign, Programmierung, Content-Produktion, laufende Betreuung oder Werbebudgets – ist nicht Gegenstand der Förderung. Solche Leistungen rechne ich getrennt von der Beratung ab. Ob eine konkrete Beratung im Einzelfall förderfähig ist, prüft das BAFA bzw. die Leitstelle.

Meine Qualifikationen

  • 🎓 Studium der Medienproduktion und Medientechnik (B. Eng.)
  • 📈 Über 10 Jahre Berufserfahrung in Web, SEO und Kommunikation
  • 📚 Regelmäßige Fortbildungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing und KI-Anwendungen

Mein Qualitätsversprechen

Meine Beratung basiert auf fundierten Methoden und nachvollziehbaren Prozessen. Struktur, Zielorientierung und Transparenz stehen an erster Stelle – von der Analyse über die Handlungsempfehlungen bis zum schriftlichen Beratungsbericht.

Du willst professionelle Beratung mit möglicher Förderung?

Dann lass uns sprechen. Wir klären gemeinsam deinen Beratungsbedarf und schauen, ob dein Vorhaben für einen Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms in Frage kommt – bevor die Beratung beginnt.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Förderzusage dar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Maßgeblich sind die jeweils gültige Förderrichtlinie sowie die Entscheidung des BAFA. Alle Angaben ohne Gewähr.

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